Osterpaket 2022 beschlossen
EEG-Osterpaket vom Kabinett verabschiedet
Mit der Novelle sollen unter anderem die Ausbaupfade für Photovoltaik und andere Erneuerbare angepasst werden. Es ist eine Erhöhung der Solarförderung für Volleinspeiser vorgesehen und ein Aussetzen der Degression bis Anfang 2024. Bei den Innovationsausschreibungen soll für die kombinierten Speicherprojekte künftig die gleitende Marktprämie gezahlt werden, nicht mehr wie bislang eine fixe Marktprämie.
Vor allem die im EEG-Entwurf geplante Unterscheidung zwischen Volleinspeisern und Eigenverbrauchsanlagen bei der Vergütung stößt auf wenig Gegenliebe in der Branche.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das sogenannte EEG-Osterpaket aus dem Wirtschaftsministerium verabschiedet. Darin enthalten sind zahllose Maßnahmen, die für einen schnelleren Ausbau von Photovoltaik und Windkraft in Deutschland sorgen sollen. Demnach ist etwa die Bereitstellung neuer Flächen für Photovoltaik geplant sowie eine Beteiligung der Kommunen auch an bereits bestehenden Solar- und Windparks. Zudem will die Regierung die Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlanken und auch den Netzausbau vorantreiben. Ferner wird künftig der Vorrang von Erneuerbaren im EEG festgeschrieben, idem der Grundsatz gilt, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.